Vergütung
Vergütung, Überstunden, Urlaub: Ansprüche sichern, bevor sie verfallen.
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gehen oft nicht verloren, weil sie unbegründet wären, sondern weil sie zu spät geltend gemacht werden. Ich prüfe, was Ihnen zusteht und welche Fristen laufen.
Ausschlussfristen
Viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten Ausschlussfristen. Danach verfallen Ansprüche, wenn sie nicht innerhalb weniger Monate in der vorgeschriebenen Form geltend gemacht werden; häufig schließt sich eine zweite Frist für die Klage an. Ohne Ausschlussfrist gilt die Verjährung von drei Jahren. Prüfen Sie deshalb zuerst Vertrag und Tarifvertrag.
Ausstehende Vergütung
Zahlt der Arbeitgeber nicht oder zu wenig, können Sie die Vergütung einfordern und einklagen. Das gilt auch für Sonderzahlungen, Provisionen und für die Vergütung während einer Freistellung oder nach einer unwirksamen Kündigung.
Überstunden
Wer Überstunden bezahlt haben will, muss darlegen, an welchen Tagen er von wann bis wann gearbeitet hat und dass der Arbeitgeber die Überstunden angeordnet, gebilligt oder geduldet hat oder dass sie zur Erledigung der Arbeit nötig waren. Daran hat das Bundesarbeitsgericht festgehalten (Urteil vom 4. Mai 2022, 5 AZR 359/21). Führen Sie deshalb eigene Aufzeichnungen.
Urlaub und Urlaubsabgeltung
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Arbeitstage im Jahr. Er verfällt in der Regel nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig auf den drohenden Verfall hingewiesen und zum Urlaub aufgefordert hat. Urlaub, der bei Ende des Arbeitsverhältnisses offen ist, muss ausgezahlt werden (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Dieser Abgeltungsanspruch kann seinerseits einer Ausschlussfrist unterliegen.
Entgeltfortzahlung bei Krankheit
Bei Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber die Vergütung bis zu sechs Wochen weiter (§ 3 EFZG). Der Anspruch entsteht nach vierwöchiger Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Wie ich Sie unterstütze
Ich berechne die Ansprüche, mache sie form- und fristgerecht geltend und setze sie notfalls vor dem Arbeitsgericht durch.
Häufige Fragen
Wie lange kann ich ausstehenden Lohn nachfordern?
Ohne besondere Regelung verjähren die Ansprüche in drei Jahren zum Jahresende. Viele Arbeits- und Tarifverträge verkürzen das durch Ausschlussfristen auf wenige Monate.
Verfällt mein Urlaub am Jahresende?
Nur wenn der Arbeitgeber Sie rechtzeitig und konkret auf den drohenden Verfall hingewiesen und zum Urlaub aufgefordert hat. Fehlt der Hinweis, bleibt der gesetzliche Urlaub in der Regel erhalten.
Muss der Arbeitgeber Überstunden bezahlen?
Wenn sie angeordnet, gebilligt, geduldet oder betrieblich notwendig waren und eine Vergütung zu erwarten war, ja. Die Darlegung im Einzelnen ist Sache des Arbeitnehmers.
Offene Ansprüche? Ich prüfe, was besteht und welche Fristen laufen.
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Stand: Oktober 2026. Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.