Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnis: Was drinsteht und was drinstehen sollte.

Ein Zeugnis begleitet Sie über Jahre. Seine Aussage erschließt sich oft erst, wenn man die üblichen Formulierungen kennt. Ich prüfe Zeugnisse, formuliere Änderungsvorschläge und setze die Berichtigung durch.

Ihr Anspruch

Bei Ende des Arbeitsverhältnisses haben Sie Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis (§ 109 GewO). Auf Verlangen muss es sich auf Leistung und Verhalten erstrecken (qualifiziertes Zeugnis). Ein Zwischenzeugnis können Sie verlangen, wenn ein berechtigter Anlass besteht, etwa ein Wechsel des Vorgesetzten oder eine bevorstehende Kündigung.

Wahr und wohlwollend

Das Zeugnis muss der Wahrheit entsprechen und darf das berufliche Fortkommen nicht unnötig erschweren. Versteckte Botschaften sind unzulässig. In der Praxis wird die Bewertung über abgestufte Formeln ausgedrückt; auch Auslassungen und die Reihenfolge der Angaben haben Bedeutung.

Welche Note Sie verlangen können

Ausgangspunkt ist die Note „befriedigend“. Wer eine bessere Bewertung will, muss die Tatsachen dafür darlegen und beweisen; will der Arbeitgeber schlechter bewerten, liegt die Beweislast bei ihm (BAG, Urteil vom 18. November 2014, 9 AZR 584/13). Auf eine Schlussformel mit Dank und guten Wünschen besteht nach der Rechtsprechung kein Anspruch.

Berichtigung

Ist das Zeugnis unvollständig, falsch oder zu schlecht, können Sie Berichtigung verlangen und notfalls einklagen. Warten Sie damit nicht zu lange: Der Anspruch kann einer Ausschlussfrist unterliegen oder verwirken.

Zeugnis im Vergleich

Bei Aufhebungsverträgen und in Kündigungsschutzverfahren lässt sich das Zeugnis mitregeln, am sichersten mit festgelegter Note oder mit dem Recht, einen eigenen Entwurf vorzulegen, von dem der Arbeitgeber nur aus wichtigem Grund abweichen darf.

Häufige Fragen

Wann muss der Arbeitgeber das Zeugnis ausstellen?

Der Anspruch entsteht mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und kann schon ab Ausspruch der Kündigung geltend gemacht werden. Sie müssen das Zeugnis verlangen.

Darf im Zeugnis der Kündigungsgrund stehen?

Grundsätzlich nur, wenn Sie das wünschen. Die Art der Beendigung wird üblicherweise nur auf Wunsch des Arbeitnehmers erwähnt.

Kann ich mein Zeugnis selbst schreiben?

Ein Anspruch darauf besteht nicht, viele Arbeitgeber bitten aber um einen Entwurf. Lassen Sie den Entwurf prüfen, denn ungeschickte Formulierungen schaden auch dann, wenn sie gut gemeint sind.

Ich prüfe Ihr Zeugnis und sage Ihnen, was sich ändern lässt.

Anfrage senden

Weitere Beratungsfelder

Stand: Oktober 2026. Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.