Abmahnung

Abmahnung: Prüfen, bewerten, richtig reagieren.

Eine Abmahnung rügt ein bestimmtes Verhalten und droht für den Wiederholungsfall die Kündigung an. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt, und nicht immer ist es klug, sofort dagegen vorzugehen.

Was eine Abmahnung bedeutet

Vor einer verhaltensbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber in der Regel abgemahnt haben. Die Abmahnung bereitet eine spätere Kündigung also vor. Eine feste Zahl gibt es dabei nicht: Dass erst nach drei Abmahnungen gekündigt werden dürfe, ist ein verbreiteter Irrtum. Bei schweren Pflichtverletzungen kann eine Abmahnung ganz entbehrlich sein.

Wann eine Abmahnung unwirksam ist

  • Der Vorwurf trifft in der Sache nicht zu.
  • Das gerügte Verhalten ist nicht konkret nach Tag, Ort und Vorgang beschrieben.
  • Es liegt keine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten vor.
  • Die Abmahnung ist unverhältnismäßig oder enthält ehrverletzende Wertungen.
  • Von mehreren Vorwürfen trifft einer nicht zu. Dann ist die Abmahnung insgesamt zu entfernen.

Wie Sie reagieren können

  • Gegendarstellung. Sie können Ihre Sicht schriftlich zur Personalakte geben (§ 83 Abs. 2 BetrVG).
  • Entfernung verlangen. Eine unberechtigte Abmahnung muss der Arbeitgeber aus der Personalakte nehmen. Der Anspruch lässt sich notfalls einklagen.
  • Abwarten. Sie müssen nicht gegen die Abmahnung vorgehen. Ihre Einwände können Sie auch noch in einem späteren Kündigungsschutzverfahren vorbringen.
  • Betriebsrat einschalten. Er kann vermitteln und Ihre Beschwerde aufnehmen.

Welcher Weg sinnvoll ist, hängt davon ab, wie belastet das Arbeitsverhältnis ist und ob eine Kündigung absehbar ist.

Wie ich Sie unterstütze

Ich prüfe die Abmahnung, bewerte das Risiko einer späteren Kündigung und entwerfe auf Wunsch die Gegendarstellung oder fordere den Arbeitgeber zur Entfernung auf.

Häufige Fragen

Muss ich eine Abmahnung unterschreiben?

Nein. Wenn Sie unterschreiben, dann nur den Erhalt. Eine Erklärung, dass der Vorwurf zutrifft, sollten Sie nicht abgeben.

Gibt es eine Frist, um gegen eine Abmahnung vorzugehen?

Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen erfassen den Entfernungsanspruch in der Regel nicht. Beweise sollten Sie trotzdem früh sichern.

Wie lange bleibt eine Abmahnung in der Personalakte?

Eine feste Dauer gibt es nicht. Mit der Zeit verliert eine Abmahnung ihre Warnfunktion; ein Anspruch auf Entfernung einer berechtigten Abmahnung besteht im laufenden Arbeitsverhältnis aber nur ausnahmsweise.

Kann nach einer Abmahnung sofort gekündigt werden?

Wegen desselben Vorfalls nicht, denn mit der Abmahnung verzichtet der Arbeitgeber insoweit auf das Kündigungsrecht. Bei einem erneuten gleichartigen Verstoß kommt eine Kündigung in Betracht.

Abmahnung erhalten? Ich prüfe sie und bespreche mit Ihnen das Vorgehen.

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Stand: Oktober 2026. Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.