Aufhebungsvertrag
Aufhebungsvertrag: Erst prüfen, dann unterschreiben.
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Er lässt sich nach der Unterschrift kaum noch rückgängig machen. Ich prüfe den Entwurf, zeige Risiken und Spielräume und verhandle für Sie.
Was Sie mit der Unterschrift aufgeben
Wer einen Aufhebungsvertrag schließt, verzichtet auf den Kündigungsschutz. Kündigungsfristen, die Anhörung des Betriebsrats und besonderer Kündigungsschutz spielen dann keine Rolle mehr. Das hat einen Wert, der sich in den Bedingungen des Vertrags wiederfinden sollte.
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
Die Agentur für Arbeit verhängt bei einem Aufhebungsvertrag häufig eine Sperrzeit von in der Regel zwölf Wochen (§ 159 SGB III). Zugleich verkürzt sich die Anspruchsdauer. Eine Sperrzeit entfällt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, etwa wenn andernfalls eine betriebsbedingte Kündigung zum selben Zeitpunkt gedroht hätte. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, kann der Anspruch zusätzlich ruhen (§ 158 SGB III). Ob und wie sich das vermeiden lässt, hängt von der Gestaltung ab.
Worauf es im Vertrag ankommt
- Beendigungsdatum und Einhaltung der Kündigungsfrist
- Abfindung, Fälligkeit und Vererblichkeit
- Freistellung, Anrechnung von Urlaub und Überstunden
- Boni, Provisionen, Sonderzahlungen, Dienstwagen
- Betriebliche Altersversorgung
- Zeugnis mit vereinbarter Note oder vereinbartem Text
- Vorzeitiges Ausscheiden gegen höhere Abfindung
- Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
- Ausgleichsklausel: Sie erledigt oft auch Ansprüche, an die niemand gedacht hat
Kein Widerrufsrecht
Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es beim Aufhebungsvertrag nicht (BAG, Urteil vom 7. Februar 2019, 6 AZR 75/18). Eine Anfechtung kommt nur bei Täuschung, widerrechtlicher Drohung oder Irrtum in Betracht; im Einzelfall kann der Vertrag auch wegen eines Verstoßes gegen das Gebot fairen Verhandelns unwirksam sein. Die Hürden sind hoch.
Abwicklungsvertrag
Der Abwicklungsvertrag regelt die Folgen einer bereits ausgesprochenen Kündigung. Auch er kann eine Sperrzeit auslösen und sollte vor Ablauf der Klagefrist geprüft werden.
Wie ich Sie unterstütze
Ich prüfe den Entwurf, erkläre die Folgen für Arbeitslosengeld und Steuer in Grundzügen, schlage Änderungen vor und führe auf Wunsch die Verhandlung mit der Gegenseite. Die Kosten nenne ich Ihnen vorab.
Häufige Fragen
Kann ich einen Aufhebungsvertrag widerrufen?
Nein, ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht. In Betracht kommen nur die Anfechtung, etwa wegen Täuschung oder widerrechtlicher Drohung, und im Einzelfall die Unwirksamkeit wegen unfairer Verhandlungsführung.
Bekomme ich nach einem Aufhebungsvertrag immer eine Sperrzeit?
Nicht immer, aber häufig. Die Sperrzeit entfällt, wenn ein wichtiger Grund für den Abschluss vorlag. Ob das der Fall ist, sollte vor der Unterschrift geklärt werden.
Wie viel Bedenkzeit steht mir zu?
Eine gesetzliche Bedenkzeit gibt es nicht. Sie müssen aber nicht sofort unterschreiben. Bitten Sie um den Entwurf und um einige Tage Zeit für die Prüfung.
Muss ein Aufhebungsvertrag schriftlich geschlossen werden?
Ja. Er bedarf der Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift beider Seiten auf derselben Urkunde (§ 623 BGB). Eine Vereinbarung per E-Mail ist unwirksam.
Vertragsentwurf erhalten? Ich prüfe ihn, bevor Sie unterschreiben.
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Wann sie in Betracht kommt und wie sie bemessen wird.
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Stand: Oktober 2026. Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.