Klagefrist

Klagefrist-Rechner: Bis wann muss die Klage eingehen?

Geben Sie den Tag ein, an dem Ihnen die Kündigung zugegangen ist. Der Rechner zeigt, an welchem Tag die Kündigungsschutzklage spätestens beim Arbeitsgericht eingegangen sein muss.

Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Berücksichtigt sind Wochenenden und die gesetzlichen Feiertage in Baden-Württemberg; maßgeblich sind die Feiertage am Sitz des zuständigen Arbeitsgerichts.

Klagefrist berechnen§ 4 KSchG

Für beide Seiten wichtig: Wird nicht binnen drei Wochen ab Zugang geklagt, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam (§§ 4, 7 KSchG).

Ende der KlagefristBitte das Datum eingeben, an dem die Kündigung zugegangen ist. Anfrage mit diesem Fristende senden

Maßgeblich ist der Zugang, nicht wann Sie den Brief lesen. Im Zweifel vom früheren Datum ausgehen.

So wird die Frist berechnet

Die Frist beträgt drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 Satz 1 KSchG). Der Tag des Zugangs zählt nicht mit; die Frist endet mit Ablauf des Tages, der drei Wochen später denselben Wochentag trägt (§§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB). Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 222 Abs. 2 ZPO).

Beispiel: Geht die Kündigung an einem Donnerstag zu, endet die Frist am Donnerstag drei Wochen später um 24 Uhr. Bis dahin muss die Klage beim Arbeitsgericht eingegangen sein; die Absendung genügt nicht.

Wann ist die Kündigung zugegangen?

  • Übergabe. Zugang am Tag der Übergabe.
  • Einwurf in den Briefkasten. Zugang an dem Tag, an dem üblicherweise mit der Leerung zu rechnen ist. Bei Einwurf zu den üblichen Postzustellzeiten ist das derselbe Tag, sonst der nächste.
  • Einschreiben mit Benachrichtigung. Zugang in der Regel erst mit Abholung bei der Post. Wer die Abholung bewusst verzögert, kann sich darauf aber nicht berufen.
  • Urlaub, Krankheit, Klinik. Der Zugang wird dadurch nicht gehindert.

Ist das Datum unsicher, rechnen Sie mit dem frühesten möglichen Tag.

Wofür die Frist gilt

Die Drei-Wochen-Frist gilt für ordentliche und fristlose Kündigungen, für Änderungskündigungen und auch im Kleinbetrieb und in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses. Eine entsprechende Frist gilt für die Klage gegen eine Befristung; sie beginnt mit dem vereinbarten Ende des Vertrags (§ 17 TzBfG). Die Frist beginnt nur bei einer schriftlichen Kündigung zu laufen.

Frist versäumt

Wird nicht rechtzeitig geklagt, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam (§ 7 KSchG). Eine verspätete Klage lässt das Gericht nur zu, wenn Sie trotz aller zumutbaren Sorgfalt an der rechtzeitigen Klage gehindert waren. Der Antrag muss innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses gestellt werden (§ 5 KSchG).

Wenn die Zeit knapp ist

Eine Anfrage bei einem Anwalt wahrt die Frist nicht. Läuft sie in den nächsten Tagen ab, können Sie die Klage selbst bei der Rechtsantragstelle des zuständigen Arbeitsgerichts zu Protokoll geben. Was nach einer Kündigung sonst zu tun ist, lesen Sie auf der Seite zum Thema.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung zu klagen?

Drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 KSchG). Innerhalb dieser Zeit muss die Klage beim Arbeitsgericht eingegangen sein.

Zählt das Datum auf dem Kündigungsschreiben?

Nein. Maßgeblich ist der Tag, an dem Ihnen das Schreiben zugegangen ist, also etwa der Tag des Einwurfs in Ihren Briefkasten.

Was gilt, wenn das Fristende auf einen Feiertag fällt?

Dann endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags. Maßgeblich sind die Feiertage am Sitz des zuständigen Arbeitsgerichts.

Reicht es, dem Arbeitgeber innerhalb der Frist zu widersprechen?

Nein. Ein Widerspruch gegenüber dem Arbeitgeber wahrt die Frist nicht. Erforderlich ist die Klage beim Arbeitsgericht.

Die Frist läuft? Melden Sie sich, ich antworte bei laufenden Fristen vorrangig.

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Stand: Oktober 2026. Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.