Arbeitsgericht

Arbeitsgericht: Wie das Verfahren abläuft.

Das arbeitsgerichtliche Verfahren ist auf eine schnelle Einigung angelegt. Wer weiß, was in welchem Termin geschieht, kann besser entscheiden. Ich vertrete Sie im Gütetermin, im Kammertermin und bei Vergleichsverhandlungen.

Der Ablauf

  1. Klage. Sie wird schriftlich oder zu Protokoll der Rechtsantragstelle erhoben. Bei Kündigungen gilt die Drei-Wochen-Frist.
  2. Gütetermin. Er findet meist wenige Wochen nach Eingang der Klage statt, allein vor dem Vorsitzenden. Das Gericht erörtert die Lage und lotet eine Einigung aus. Viele Verfahren enden hier mit einem Vergleich.
  3. Schriftsätze. Kommt keine Einigung zustande, setzt das Gericht Fristen für den schriftlichen Vortrag beider Seiten.
  4. Kammertermin. Er folgt häufig einige Monate später vor der Kammer mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern. Hier wird verhandelt, gegebenenfalls Beweis erhoben und entschieden.
  5. Berufung. Gegen das Urteil ist unter bestimmten Voraussetzungen die Berufung zum Landesarbeitsgericht möglich.

Brauche ich einen Anwalt?

In der ersten Instanz können Sie sich selbst vertreten. Vor dem Landesarbeitsgericht ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder einen Verband vorgeschrieben. Ob anwaltliche Vertretung in der ersten Instanz sinnvoll ist, hängt davon ab, was auf dem Spiel steht; im Gütetermin werden oft die Weichen gestellt.

Kosten

  • In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wenn sie gewinnt (§ 12a ArbGG).
  • Einen Gerichtskostenvorschuss gibt es nicht. Endet das Verfahren durch Vergleich, entfallen die Gerichtsgebühren.
  • Die Anwaltsgebühren richten sich nach dem Gegenstandswert. In Kündigungssachen ist das in der Regel das Bruttoentgelt eines Vierteljahres.
  • Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz übernimmt die Kosten im Rahmen des Vertrags. Die Deckungsanfrage stelle ich für Sie.
  • Wer die Kosten nicht aufbringen kann, erhält bei hinreichender Erfolgsaussicht Prozesskostenhilfe.

Welches Gericht zuständig ist

Zuständig ist in der Regel das Arbeitsgericht am Sitz des Arbeitgebers oder am gewöhnlichen Arbeitsort. In der Region Stuttgart ist das häufig das Arbeitsgericht Stuttgart. Die Zuständigkeit kläre ich im Einzelfall, bevor die Klage eingereicht wird.

Häufige Fragen

Wie lange dauert ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht?

Der Gütetermin findet meist innerhalb weniger Wochen statt. Einigt man sich dort, ist das Verfahren beendet. Bis zu einem Urteil nach dem Kammertermin vergehen häufig mehrere Monate.

Muss ich zum Gütetermin persönlich erscheinen?

Nur wenn das Gericht Ihr persönliches Erscheinen anordnet. Oft ist es dennoch sinnvoll, weil über einen Vergleich sofort entschieden werden kann.

Wer bezahlt meinen Anwalt, wenn ich gewinne?

In der ersten Instanz Sie selbst oder Ihre Rechtsschutzversicherung. Eine Kostenerstattung durch die Gegenseite gibt es dort nicht.

Was passiert, wenn ich einem Vergleich nicht zustimme?

Dann geht das Verfahren weiter und das Gericht entscheidet nach dem Kammertermin durch Urteil. Ein Vergleich kommt nur zustande, wenn beide Seiten zustimmen.

Klage geplant oder zugestellt? Ich vertrete Sie im Güte- und Kammertermin.

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Stand: Oktober 2026. Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.