Arbeitsrecht · Region Stuttgart

Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung: Klarheit, bevor Fristen ablaufen.

Ich prüfe Ihre Lage, nenne Ihnen Fristen, Möglichkeiten und Kosten und vertrete Sie außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht.

  • Ihr Ansprechpartner bin ich persönlich
  • Kosten bespreche ich mit Ihnen, bevor ich tätig werde
  • Rechtsschutzversichert? Die Deckungsanfrage übernehme ich

Klagefrist berechnen§ 4 KSchG

Für beide Seiten wichtig: Wird nicht binnen drei Wochen ab Zugang geklagt, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam (§§ 4, 7 KSchG).

Ende der Klagefrist Drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Anfrage mit diesem Fristende senden

Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Zugang, nicht wann Sie den Brief lesen: Ein zu üblichen Zeiten eingeworfener Brief geht in der Regel am selben Tag zu, auch bei Urlaub oder Krankheit. Im Zweifel vom früheren Datum ausgehen. Berücksichtigt sind Wochenenden und Feiertage in Baden-Württemberg; maßgeblich sind die Feiertage am Sitz des zuständigen Arbeitsgerichts.

Seit 2010
im Arbeitsrecht tätig
Seit 2024
Rechtsanwalt, RAK Stuttgart
Region Stuttgart
Kanzleisitz in Leutenbach
Flexibel
persönlich, telefonisch oder per Video

Ablauf

In drei Schritten zur Klarheit

  1. Anfrage senden

    Schildern Sie Ihr Anliegen kurz über das Formular oder per E-Mail. Das dauert etwa zwei Minuten.

  2. Rückmeldung erhalten

    Ich melde mich, bei laufenden Fristen vorrangig, und sage Ihnen, ob ich Ihr Anliegen übernehmen kann und was die Beratung kostet.

  3. Sie entscheiden

    Erst wenn Sie zustimmen, werde ich für Sie tätig. Danach kümmere ich mich um Ihre Sache, mit Ihnen abgestimmt.

Für das erste Gespräch bereithalten Arbeitsvertrag, Kündigung oder Vertragsentwurf, die letzten Gehaltsabrechnungen und bisherigen Schriftverkehr. Unterlagen bitte erst nach Absprache senden.

Kosten

Kosten und Rechtsschutz

Sie sollen vorher wissen, worauf Sie sich einlassen.

Rechtsschutzversicherung

Arbeitsrechtsschutz ist in vielen Verträgen enthalten. Auf Wunsch kläre ich die Kostenübernahme direkt mit Ihrer Versicherung.

Deckungsanfrage

Kosten vorab

Bevor ich tätig werde, erfahren Sie, welche Kosten entstehen. Für eine Beratung treffen wir eine Gebührenvereinbarung, für die Vertretung gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

RVG

Arbeitsgericht, erste Instanz

Hier trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang. Endet das Verfahren mit einem gerichtlichen Vergleich, entfallen die Gerichtsgebühren.

§ 12a ArbGG

Ihr Anliegen ist dabei?

Anfrage senden

Ihr Anwalt

Rechtsanwalt Kovac

Ich bin seit 2010 im Arbeitsrecht tätig und seit 2024 als Rechtsanwalt zugelassen. Arbeitsverhältnisse kenne ich aus der Beratung, aus Verhandlungen und aus Verfahren vor den Arbeitsgerichten.

Meine Beratung ist juristisch genau und in klarer Sprache. Sie erfahren, welche Rechte Sie haben, welche Fristen laufen, wie die Chancen stehen und was das Vorgehen kostet. Die Entscheidung treffen Sie.

  • Klarheit. Sie erfahren früh, wie die Rechtslage ist und welche Optionen Sie haben.
  • Verständlichkeit. Sie erfahren in klarer Sprache, woran Sie sind.
  • Konsequenz. Ich verhandle mit Augenmaß und führe Verfahren mit Nachdruck, wenn es nötig ist.

Fragen

Häufige Fragen

Wie schnell muss ich nach einer Kündigung handeln?

Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 KSchG). Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam (§ 7 KSchG). Melden Sie sich deshalb möglichst früh. Das voraussichtliche Fristende zeigt Ihnen der Klagefrist-Rechner.

Besteht bei einer Kündigung ein Anspruch auf Abfindung?

In der Regel nicht, einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Abfindungen werden meist in einem Vergleich oder Aufhebungsvertrag vereinbart; in einzelnen Fällen sieht das Gesetz sie vor, etwa nach § 1a oder §§ 9, 10 KSchG. Ob eine Abfindung realistisch ist und in welcher Höhe, hängt vom Einzelfall ab.

Was kostet die Beratung?

Das hängt vom Anliegen ab. Ich nenne Ihnen die Kosten, bevor ich tätig werde. Für eine Beratung treffen wir vorab eine Gebührenvereinbarung (§ 34 RVG); für die Vertretung richten sich die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Gegenstandswert, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Besteht Arbeitsrechtsschutz und ist der Rechtsschutzfall, etwa die Kündigung, nach Ablauf der Wartezeit (meist drei Monate) eingetreten, übernimmt die Versicherung die Kosten in der Regel, abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung. Die Prüfung eines Aufhebungsvertrags ohne Kündigung oder deren Androhung ist häufig nicht gedeckt. Die Deckungsanfrage stelle ich für Sie; setzen Sie dazu im Formular den Haken bei „Ich habe eine Rechtsschutzversicherung“.

Wer trägt die Kosten vor dem Arbeitsgericht?

In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten, auch wenn sie gewinnt (§ 12a Abs. 1 ArbGG). Endet das Verfahren durch einen gerichtlichen Vergleich, entfallen die Gerichtsgebühren. Wer die Kosten nach Einkommen und Vermögen nicht aufbringen kann, erhält bei hinreichender Erfolgsaussicht unter Umständen Prozesskostenhilfe (§§ 114 ff. ZPO, § 11a ArbGG).

Muss ich dafür in die Kanzlei kommen?

Nein. Besprechungen sind persönlich, telefonisch oder per Video möglich. Unterlagen können Sie nach Absprache auch digital übermitteln.

Kontakt

Schildern Sie mir Ihr Anliegen.

Ich melde mich so schnell wie möglich, bei laufenden Fristen vorrangig. Die Kosten bespreche ich mit Ihnen, bevor ich tätig werde.

Wichtig: Eine Anfrage wahrt keine Frist. Läuft eine Frist in den nächsten Tagen ab, können Sie die Klage auch selbst bei der Rechtsantragstelle des zuständigen Arbeitsgerichts einreichen.

Kanzleisitz
Leutenbach, Region Stuttgart
Termine
Nach Vereinbarung, persönlich, telefonisch oder per Video
Worum geht es? (freiwillig)

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen, unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht und werden nur zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und zur Prüfung von Interessenkonflikten verwendet (Datenschutzerklärung). Bitte senden Sie über das Formular noch keine Unterlagen. Ein Mandat kommt erst durch ausdrückliche Vereinbarung zustande.