Arbeitsrecht · Region Stuttgart
Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung: Klarheit, bevor Fristen ablaufen.
Ich prüfe Ihre Lage, nenne Ihnen Fristen, Möglichkeiten und Kosten und vertrete Sie außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht.
- Ihr Ansprechpartner bin ich persönlich
- Kosten bespreche ich mit Ihnen, bevor ich tätig werde
- Rechtsschutzversichert? Die Deckungsanfrage übernehme ich
Klagefrist berechnen§ 4 KSchG
Für beide Seiten wichtig: Wird nicht binnen drei Wochen ab Zugang geklagt, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam (§§ 4, 7 KSchG).
Anfrage mit diesem Fristende sendenUnverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Zugang, nicht wann Sie den Brief lesen: Ein zu üblichen Zeiten eingeworfener Brief geht in der Regel am selben Tag zu, auch bei Urlaub oder Krankheit. Im Zweifel vom früheren Datum ausgehen. Berücksichtigt sind Wochenenden und Feiertage in Baden-Württemberg; maßgeblich sind die Feiertage am Sitz des zuständigen Arbeitsgerichts.
- Seit 2010
- im Arbeitsrecht tätig
- Seit 2024
- Rechtsanwalt, RAK Stuttgart
- Region Stuttgart
- Kanzleisitz in Leutenbach
- Flexibel
- persönlich, telefonisch oder per Video
Beratungsfelder
Wobei ich Sie unterstütze
Beratung und Vertretung im individuellen Arbeitsrecht, von der ersten Einschätzung bis zum Termin vor dem Arbeitsgericht.
Kündigung und Kündigungsschutz
Prüfung der Kündigung und der Frist, Vertretung im Kündigungsschutzverfahren.
Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
Prüfung, Verhandlung und Gestaltung, bevor Sie unterschreiben.
Abfindung
Einschätzung, ob und in welcher Höhe eine Abfindung realistisch ist, und Verhandlung.
Abmahnung
Prüfung, Bewertung und weiteres Vorgehen.
Arbeitsverträge
Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen, Befristungen und Zusatzvereinbarungen.
Vergütung, Überstunden und Urlaub
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, unter Beachtung von Ausschlussfristen.
Arbeitszeugnis
Note, Formulierungen, Berichtigung.
Verfahren vor dem Arbeitsgericht
Vertretung im Gütetermin und Kammertermin, Vergleichsverhandlungen.
Ablauf
In drei Schritten zur Klarheit
-
Anfrage senden
Schildern Sie Ihr Anliegen kurz über das Formular oder per E-Mail. Das dauert etwa zwei Minuten.
-
Rückmeldung erhalten
Ich melde mich, bei laufenden Fristen vorrangig, und sage Ihnen, ob ich Ihr Anliegen übernehmen kann und was die Beratung kostet.
-
Sie entscheiden
Erst wenn Sie zustimmen, werde ich für Sie tätig. Danach kümmere ich mich um Ihre Sache, mit Ihnen abgestimmt.
Für das erste Gespräch bereithalten Arbeitsvertrag, Kündigung oder Vertragsentwurf, die letzten Gehaltsabrechnungen und bisherigen Schriftverkehr. Unterlagen bitte erst nach Absprache senden.
Kosten
Kosten und Rechtsschutz
Sie sollen vorher wissen, worauf Sie sich einlassen.
Rechtsschutzversicherung
Arbeitsrechtsschutz ist in vielen Verträgen enthalten. Auf Wunsch kläre ich die Kostenübernahme direkt mit Ihrer Versicherung.
DeckungsanfrageKosten vorab
Bevor ich tätig werde, erfahren Sie, welche Kosten entstehen. Für eine Beratung treffen wir eine Gebührenvereinbarung, für die Vertretung gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
RVGArbeitsgericht, erste Instanz
Hier trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang. Endet das Verfahren mit einem gerichtlichen Vergleich, entfallen die Gerichtsgebühren.
§ 12a ArbGGIhr Anliegen ist dabei?
Anfrage sendenIhr Anwalt
Rechtsanwalt Kovac
Ich bin seit 2010 im Arbeitsrecht tätig und seit 2024 als Rechtsanwalt zugelassen. Arbeitsverhältnisse kenne ich aus der Beratung, aus Verhandlungen und aus Verfahren vor den Arbeitsgerichten.
Meine Beratung ist juristisch genau und in klarer Sprache. Sie erfahren, welche Rechte Sie haben, welche Fristen laufen, wie die Chancen stehen und was das Vorgehen kostet. Die Entscheidung treffen Sie.
- Klarheit. Sie erfahren früh, wie die Rechtslage ist und welche Optionen Sie haben.
- Verständlichkeit. Sie erfahren in klarer Sprache, woran Sie sind.
- Konsequenz. Ich verhandle mit Augenmaß und führe Verfahren mit Nachdruck, wenn es nötig ist.
Fragen
Häufige Fragen
Wie schnell muss ich nach einer Kündigung handeln?
Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 KSchG). Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam (§ 7 KSchG). Melden Sie sich deshalb möglichst früh. Das voraussichtliche Fristende zeigt Ihnen der Klagefrist-Rechner.
Besteht bei einer Kündigung ein Anspruch auf Abfindung?
In der Regel nicht, einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Abfindungen werden meist in einem Vergleich oder Aufhebungsvertrag vereinbart; in einzelnen Fällen sieht das Gesetz sie vor, etwa nach § 1a oder §§ 9, 10 KSchG. Ob eine Abfindung realistisch ist und in welcher Höhe, hängt vom Einzelfall ab.
Was kostet die Beratung?
Das hängt vom Anliegen ab. Ich nenne Ihnen die Kosten, bevor ich tätig werde. Für eine Beratung treffen wir vorab eine Gebührenvereinbarung (§ 34 RVG); für die Vertretung richten sich die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Gegenstandswert, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Besteht Arbeitsrechtsschutz und ist der Rechtsschutzfall, etwa die Kündigung, nach Ablauf der Wartezeit (meist drei Monate) eingetreten, übernimmt die Versicherung die Kosten in der Regel, abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung. Die Prüfung eines Aufhebungsvertrags ohne Kündigung oder deren Androhung ist häufig nicht gedeckt. Die Deckungsanfrage stelle ich für Sie; setzen Sie dazu im Formular den Haken bei „Ich habe eine Rechtsschutzversicherung“.
Wer trägt die Kosten vor dem Arbeitsgericht?
In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten, auch wenn sie gewinnt (§ 12a Abs. 1 ArbGG). Endet das Verfahren durch einen gerichtlichen Vergleich, entfallen die Gerichtsgebühren. Wer die Kosten nach Einkommen und Vermögen nicht aufbringen kann, erhält bei hinreichender Erfolgsaussicht unter Umständen Prozesskostenhilfe (§§ 114 ff. ZPO, § 11a ArbGG).
Muss ich dafür in die Kanzlei kommen?
Nein. Besprechungen sind persönlich, telefonisch oder per Video möglich. Unterlagen können Sie nach Absprache auch digital übermitteln.
Kontakt
Schildern Sie mir Ihr Anliegen.
Ich melde mich so schnell wie möglich, bei laufenden Fristen vorrangig. Die Kosten bespreche ich mit Ihnen, bevor ich tätig werde.
Wichtig: Eine Anfrage wahrt keine Frist. Läuft eine Frist in den nächsten Tagen ab, können Sie die Klage auch selbst bei der Rechtsantragstelle des zuständigen Arbeitsgerichts einreichen.
- info@kovac-recht.de
- Kanzleisitz
- Leutenbach, Region Stuttgart
- Termine
- Nach Vereinbarung, persönlich, telefonisch oder per Video