Kündigung

Kündigung erhalten: Was jetzt zählt.

Nach einer Kündigung läuft eine kurze Frist. Ich prüfe, ob die Kündigung wirksam ist, und sage Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben und was sie kosten.

Die ersten Schritte

  • Zugang festhalten. Notieren Sie, an welchem Tag die Kündigung in Ihrem Briefkasten lag oder Ihnen übergeben wurde, und bewahren Sie den Umschlag auf.
  • Frist berechnen. Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 KSchG). Das Fristende zeigt der Klagefrist-Rechner.
  • Arbeitsuchend melden. Melden Sie sich innerhalb von drei Tagen bei der Agentur für Arbeit (§ 38 SGB III). Sonst droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
  • Nichts vorschnell unterschreiben. Das gilt für Aufhebungs- und Abwicklungsverträge ebenso wie für Erklärungen, mit denen Sie auf eine Klage verzichten.
  • Vollmacht prüfen. Hat ein Vertreter ohne Vollmachtsurkunde gekündigt, kann die Kündigung zurückgewiesen werden (§ 174 BGB). Das muss unverzüglich geschehen, also innerhalb weniger Tage.

Woran Kündigungen scheitern

  • Form. Eine Kündigung muss schriftlich und eigenhändig unterschrieben sein (§ 623 BGB). E-Mail, Fax oder Messenger-Nachricht genügen nicht.
  • Kündigungsgrund. Besteht das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate und beschäftigt der Betrieb regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer, braucht der Arbeitgeber einen personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Grund (§§ 1, 23 KSchG).
  • Betriebsrat. Gibt es einen Betriebsrat, muss er vor jeder Kündigung angehört werden (§ 102 BetrVG).
  • Besonderer Kündigungsschutz. Er besteht unter anderem für Schwangere, in der Elternzeit, für schwerbehinderte Menschen und für Mitglieder des Betriebsrats.
  • Fristlose Kündigung. Sie setzt einen wichtigen Grund voraus und muss innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis der Tatsachen erklärt werden (§ 626 BGB).
  • Kündigungsfrist. Maßgeblich sind Gesetz (§ 622 BGB), Arbeitsvertrag und gegebenenfalls Tarifvertrag.

Was eine Kündigungsschutzklage erreichen kann

Mit der Klage stellt das Gericht fest, ob das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Viele Verfahren enden mit einem Vergleich, etwa über das Beendigungsdatum, eine Abfindung, die Freistellung und das Zeugnis. Wie ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht abläuft, lesen Sie auf der eigenen Seite dazu.

Kleinbetrieb und Wartezeit

Auch wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar ist, gilt die Drei-Wochen-Frist. Eine Kündigung kann dann aus anderen Gründen unwirksam sein, zum Beispiel wegen eines Formfehlers, wegen besonderen Kündigungsschutzes, wegen einer Benachteiligung oder weil der Betriebsrat nicht angehört wurde.

Wie ich Sie unterstütze

Ich prüfe Kündigung, Arbeitsvertrag und Frist, schätze die Aussichten ein und nenne Ihnen die Kosten, bevor ich tätig werde. Auf Wunsch stelle ich die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, erhebe die Klage und verhandle für Sie.

Häufige Fragen

Muss ich den Empfang der Kündigung bestätigen?

Nein. Die Kündigung wird mit dem Zugang wirksam, nicht mit Ihrer Unterschrift. Eine reine Empfangsbestätigung schadet nicht; unterschreiben Sie aber nichts, was darüber hinausgeht, etwa einen Klageverzicht.

Läuft die Frist auch, wenn ich im Urlaub oder krank war?

In der Regel ja. Ein Brief, der zu üblichen Zeiten in Ihren Briefkasten eingeworfen wird, geht am selben Tag zu, auch wenn Sie verreist sind. Eine verspätete Klage wird nur ausnahmsweise nachträglich zugelassen (§ 5 KSchG).

Darf mir während einer Krankheit gekündigt werden?

Ja. Eine Krankschreibung schützt nicht vor dem Ausspruch einer Kündigung. Ob die Kündigung wirksam ist, richtet sich nach den allgemeinen Voraussetzungen.

Muss ich nach der Kündigung weiterarbeiten?

Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bestehen die Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis fort, solange der Arbeitgeber Sie nicht freistellt. Bei einer fristlosen Kündigung endet die Arbeitspflicht sofort.

Kündigung erhalten? Schildern Sie mir kurz Ihre Lage.

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Stand: Oktober 2026. Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.